Die Träger der Unfallversicherung haben in erster Linie die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln
Die Unfallverhütung (Prävention) hat für die gesetzliche Unfallver-sicherung Vorrang vor dem Ausgleich des Schadens. Dies hat zu einem hohen Stand der Arbeitssicherheit in den Unternehmen geführt.

Die UV-Träger erfüllen ihre Aufgaben durch
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Erlass von Unfallverhütungsvorschriften (UVVen), u.a. über ärztliche Untersuchungen der Versicherten und Maßnahmen, die der Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu treffen hat. Die UVVen gelten auch für ausländische Unternehmen, die eine Tätigkeit im Inland ausüben, |
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Besichtigung und Beratung der Unternehmen durch Aufsichtspersonen und Überwachung der Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften, |
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Schulung von Unternehmern, Versicherten, Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragten zu sicherheitsbewusstem Verhalten, |
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Untersuchung von Unfällen, |
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Ausbildung von Ersthelfern. |

Nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit haben sie die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen (medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation) und die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen (Entschädigungsleistungen).
