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Mitglieder - Zuständigkeit - Zugehörigkeit
Die Berufsgenossenschaft (BGFW) ist sachlich zuständig für Unternehmen folgender Unternehmenszweige (§ 3 der Satzung):
Die Berufsgenossenschaft ist auch für sich und ihre eigenen Unternehmen zuständig (§ 132 SGB VII).
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Kontakt
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E-Mail:
Beitrag@bgfw.de
E-Mail:
Mitglieder@bgfw.de
Telefon: 0211 9335 - 470
Telefon: 0211 9335 - 0
Telefax: 0211 9335 - 479
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Übrigens:
Versicherte und Unternehmen der Sparten Heizungs- und Lüftungs- anlagen, Kälte und Wärme- isolierungen sowie Rohr-leitungsbau werden von den örtlich zuständigen Metall-BGs betreut.
Für Installationsarbeiten (u.a. Klempner-, Spengler, Flaschner-, Blechner- arbeiten, sanitäre Installation, Heizungs- und Lüftungsbau) ist die BG-Bau zuständig
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