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Die gesetzliche Unfallversicherung ist wie die vier anderen Sozialversicherungen ein Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. In einem wesentlichen Punkt unterscheidet sich die gesetzliche Unfallversicherung jedoch von den anderen:  Die Beträge für die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam erbracht.  In der gesetzliche Unfallversicherung zahlt allein der Arbeitgeber die Beiträge.


Beitragssystem

Die Berufsgenossenschaften legen ihre Aufwendungen nach Schluss des Geschäftsjahres auf die Mitglieder im Umlageverfahren um. Durch den Gefahrtarif wird die unterschiedliche Unfallbelastung der einzelnen Unter- nehmenszweige berücksichtigt.


Beitragsfuß

Der Beitragsfuß wird jährlich neu festgestellt und ist für alle Beitragszahler gleich. Der Beitragsfuß spiegelt das Verhältnis zwischen den Entgelten (Löhne und Gehälter) der Versicherten und den Ausgaben der BGFW wieder.

Der individuelle Beitrag wird nach der folgenden Formel berechnet:

Beitrag=

Entgelt x Gefahrklasse x Beitragsfuß

1.000



Die Gefahrtarifstelle „spartenübergreifender Netzbetrieb“ (Gefahrklasse 3,8) stellt mit einem Beitrag von 10,22 Euro je 1.000 Euro Entgelt (= 1,02 Prozent) eine der günstigen gewerblichen Gefahrtarifstellen der BGFW dar. Eine weitere Reduzierung des Beitrags kann sich aus der Zuordnung von Beschäftigten zur kaufmännischen und verwaltenden Gefahrklasse ergeben. Technische Mitarbeiter, die überwiegend kaufmännisch oder verwaltend tätig sind, können bei der BGFW in der Gefahrtarifstelle für den kaufmännischen und verwaltenden Teil (Gefahrklasse 0,8) nachgewiesen werden. Diese Gefahrtarifstelle stellt mit einem Beitrag von 2,15 Euro je 1.000 Euro Entgelt (=0,215 Prozent) die günstigste Gefahrtarifstelle unserer Berufsgenossenschaft dar.

 

Kontakt


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Beitrag@bgfw.de
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Mitglieder@bgfw.de
Telefon: 0211 9335 - 470
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Telefax: 0211 9335 - 479
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Beitragssätze 2007
(pdf, 75 kB)