Auch im Falle einer Berufskrankheit ist umfangreicher Versicherungsschutz sicher.
Welche Krankheit als Berufskrankheit anerkannt ist, regelt eine Verordnung der Bundesregierung. Hier sind nur solche Krankheiten aufgeführt, die nach gesicherten medizinischen Erkenntnissen durch besondere berufliche Einwirkungen verursacht werden und denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grad ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung.
Zivilisations- und Allgemeinkrankheiten, die mehr oder weniger bei allen Berufsgruppen und Teilen der Bevölkerung in gleicher Weise auftreten, scheiden als Berufskrankheit aus.
Melden Sie uns im Interesse eines frühzeitigen Handelns bereits den Verdacht auf eine Berufskrankheit!
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, treten Sie mit uns in Kontakt.