Änderungen und Ergänzungen der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen", Ausgabe Januar 2008
(GMBI. Nr. 26 vom 4. Juli 2008, Seiten 528-529)
Die TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" wird um eine neue Anlage 4 "Technische und organisatorische Maßnahmen beim Umfüllen von Natriumhypochloritlösung" ergänzt.
Auf Grund eines Chlorgasausbruchs durch irrtümliches Zusammenbringen von Säure und Natriumhypochloritlösung in einem Betrieb wurden technische und organisatorische Maßnahmen festgelegt, die einen solchen Unfall zukünftig verhindern sollen.
Schläuche und Rohrleitungen müssen zukünftig mit dem Begriff "Chlorbleichlauge" gekennzeichnet sein. In der Befüllleitung muss außerdem zur Absicherung gegen Fehlbefüllung eine ph-Elektrode oder eine Temperaturüberwachung installiert sein. Sofern eine solche Installation technisch oder wirtschaftlich nicht machbar ist, ist durch andere geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen (vorzugsweise Linksgewinde, Ventil oder verschließbarer Anschlussstutzen sowie 4-Augen-Prinzip während des Befüllvorgangs) eine Fehlbelüftung auszuschließen.
Anlage 4 zur TRGS 500 